Maschinensicherheit

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Maschinen fest, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei in Verkehr gebracht werden.

Mit der Übernahme der Maschinenrichtlinie ins nationale Schweizer Recht (Maschinenverordnung MaschV) wurden technische Handelshemmnisse abgebaut und der Zugang zum Europäischen Markt vereinfacht.

Wir unterstützen Sie zielorientiert bei der Erstellung:

  • Risikobeurteilung
  • Sicherheitshinweise
  • Betriebsanleitung / Einbauanleitung
  • Konformitätserklärung / Einbauerklärung
  • CE-Kennzeichnung

Fragen, die wir oft gestellt bekommen (FAQ's)

  • Wie muss ich vorgehen, um die Maschinenrichtlinie zu erfüllen?
  • Welche Normen muss ich beachten?
  • Wie validiere ich eine Sicherheitsfunktion nach EN ISO 13849?
  • Brauche ich an dieser Stelle eine trennende Schutzeinrichtung und wie müsste diese aussehen?
  • Muss für jede Maschine eine Risikobeurteilung dokumentiert werden?
  • Ist die Maschine eine vollständige oder unvollständige Maschine?
  • Welche Angaben muss ich auf das Typenschild schreiben?
Können wir Sie unterstützen?

EU-Richtlinien

Am 20. April 2016 wurden folgende Richtlinien ersetzt. Haben Sie Ihre Konformitätserklärungen schon angepasst?


  • 2014/28/EU Explosivstoffe für zivile
                        Nutzung
  • 2014/29/EU Einfache Druckbehälter
  • 2014/30/EU Elektromagnetische
                        Verträglichkeit
Neue EU-Verordnung über die Marktüberwachung, gültig ab 16.07.2021: