Freizeitanlagen

Freizeitanlagen fallen in der Regel in den Geltungsbereich des Produkte-Sicherheitsgesetztes PrSG. Die Anforderungen sind sowohl von den Herstellern beim Inverkehrbringen sicherer Anlagen zu beachten aber auch von den Anlagenbetreibern, die die Anlagen Dritten zum Gebrauch zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und der sicheren Konstruktion.

Wir führen folgende Prüfungen und Inspektionen durch:

  • Abnahmeprüfungen vor Inbetriebnahme, normative Anforderungskontrollen
  • Sicherheitstechnische Bestandsaufnahmen
  • Wiederkehrende Jahresinspektionen

Bei Schadensfällen erstellen wir technische Gutachten.

Über grosse Erfahrung verfügen wir insbesondere bei folgenden Freizeitanlagen


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Normen News

Sport- und Freizeitanlagen:


EN 1176-7:2020

Spielplatzgeräte - Inspektion, Wartung, Betrieb


EN 15567:2020

Seilgärten


EN 16899:2016
Parkoureinrichtungen


EN 15288:2018

Schwimmbäder für öffentliche Nutzung


EN 1069:2019

Wasserrutschen